2010/06: Fingerabdrücke wegen Anti-FPÖ-Parolen!

+++ Massive Repression gegen AntifaschistInnen – Ermittlungen wegen „Störung einer Versammlung“ – Polizei will Fingerabdrücke wegen des Rufen von Parolen +++

Am 17. April kam es beim Wahlkampfauftritt von Barbara Rosenkranz zu lautstarkem und erfolgreichem Protest. Damals drückten über 100 antifaschistische AktivistInnen ihren Unmut mit Pfeifkonzerten und Sprechchören aus.

Mit massiver Repression geht die Grazer Polizei nun gegen TeilnehmerInnen vor: Grazer Behörden ermitteln unter dem absurden Verwurf der „Störung oder Verhinderung einer Versammlung“ (§ 285 StGB) gegen alle TeilnehmerInnen, deren Namen oder Gesichter momentan bekannt sind.

Am 22. Mai versuchten Grazer PolizistInnen nach der Demo gegen die „Burschentage“ in Knittelfeld, einen Aktivisten herauszugreifen, den sie vom 17. April wiedererkannt zu haben glaubten. Durch passiven Widerstand konnten die anderen Demonstrant_innen die Festnahme verhindern.

Am 28. Mai wurde ein weiterer Teilnehmer des Anti-Rosenkranz-Protests polizeilich einvernommen. Zugleich erhielt er eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke usw). Aus den Akten geht hervor, dass sämtliche namentlich bekannten Personen wegen Versammlungsstörung angezeigt wurden. Pauschal werden ihnen Sprechchöre und Eierwürfe vorgeworfen. In Wirklichkeit haben die Betroffenen sich, wenn überhaupt, nur am Rufen von Parolen beteiligt (noch dazu ohne technische Hilfsmittel).

Unmut auf Wahlkampfkundgebungen zu äussern, ist völlig legitim: Wenn die Stimmung kippt, weil entscheidend mehr GegnerInnen als Fans anwesend sind, so liegt das am Wesen des öffentlichen Raums. Auf jeden Fall gibt es keine Grundlage für eine Verfolgung wegen „Versammlungsstörung“. Es stellt eine neue Qualität der Repression dar, dass Leuten ED-Behandlungen und Festnahmen auf offener Straße drohen, nur weil sie Sprechchöre gegen die FPÖ gerufen haben.

Nicht mit uns! Wir lassen uns antifaschistischen Widerstand nicht kriminalisieren. Falls die Polizei ED-Behandlungen mit Gewalt durchsetzen sollte, behalten sich die Betroffenen rechtliche Schritte wegen Amtsmissbrauchs gegen die ausführenden BeamtInnen vor.

Kontakt:
Rechtshilfegruppe Graz (Uli Schneider/Wolfgang Maier)

0681 106 306 79